Verteidigung in Betäubungsmittelsachen (BtM-Verteidigung)
- Die Berliner Rechtsanwälte von strafzettel.de verteidigen auch in Betäubungsmittelsachen (BtM-Verteidigung). Dabei geht es um Tatvorwürfe wie Besitz von BtM, Anbau von BtM und/ oder Handel mit BtM. Es kann dabei um eine geringe Menge BtM für den privaten Eigenkonsum gehen oder um eine nichtgeringe Menge BtM mit gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Vorgehen. Die Bandbreite der in Betracht kommenden BtM-Straftaten ist vielfältig.
- Die Berliner Rechtsanwälte von strafzettel.de können die Verteidigung in allen Arten von BtM-Fällen übernehmen. Das untere Ende der Skala ist der Eigenkonsument, der mit einer geringen Menge Haschisch oder Marihuana angetroffen wird. Am oberen Ende der Skala ist der in Untersuchungshaft einsitzende Beschuldigte, dem bandenmäßiger oder gewerbsmäßiger Handel mit mehreren Kilo Betäubungsmittel oder mehr vorgeworfen wird. Je härter die Droge desto härter kann die Strafe ausfallen.
- Das Betäubungsmittelgesetz ist sehr kompliziert ausgestaltet. Es kommt bei der Verteidigung auf sehr viele Einzelheiten an. Die Bandbreite der Sanktionen reicht von einem Absehen von der Verfolgung oder einem Absehen von Strafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Ab einem gewissen Schweregrad geht es bei der Verteidigung darum, ob eine (erneute) Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann oder nicht. Auch die Dauer und die Ausgestaltung der Bewährungszeit kann dann wichtig sein.
- Das Ziel der Rechtsanwälte von strafzettel.de bei der Verteidigung in BtM-Sachen besteht darin, das für den Mandanten bestmögliche Ergebnis zu erreichen, am liebsten einen Freispruch.
Es ist für die erfolgreiche Verteidigung im Strafverfahren gut, wenn Sie sich so früh wie möglich an die Rechtsanwälte von strafzettel.de wenden, also sobald Ihnen ein Schuldvorwurf von der Polizei gemacht wird. Dies erfolgt in der Regel dadurch, dass Sie einen Brief von der Polizei erhalten. Dann ist es sachgerecht, dass Sie sich direkt an uns wenden. Sie sollten erst mit uns Kontakt aufnehmen und gegenüber der Polizei zunächst keinerlei Angaben machen. Jeder Beschuldigte hat das Recht zu Schweigen. Wir empfehlen unseren Mandanten, von diesem Schweigerecht Gebrauch zu machen.