Bußgeldverfahren

Worum geht es im Bußgeldverfahren?

  • Das Bußgeldverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Ahndung von Rechtsverstößen, die einen geringeren Unrechtsgehalt aufweisen als Straftaten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen; Handy-Verstoß; Abstandsverstoß).
  • Wer einen Ordnungswidrigkeitentatbestand verwirklicht, handelt zwar rechtswidrig, macht sich aber nicht strafbar.
  • Im Bußgeldverfahren erfolgt die Ahndung von Verstößen zunächst durch die Bußgeldstelle (Bußgeldbescheid). Das Verfahren wird nur dann an das Amtsgericht abgegeben, wenn Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird.

Themen aus dem Bußgeldverfahren

Es ist für die erfolgreiche Verteidigung im Bußgeldverfahren gut, wenn Sie sich so früh wie möglich an die Rechtsanwälte von strafzettel.de wenden, also sobald Ihnen ein Schuldvorwurf von der Polizei gemacht wird. Dies erfolgt in der Regel dadurch, dass Sie einen Brief von der Bußgeldstelle erhalten. Dann ist es sachgerecht, dass Sie sich direkt an uns wenden. Sie sollten erst mit uns Kontakt aufnehmen und gegenüber der Bußgeldstelle zunächst keinerlei Angaben machen. Jeder Betroffene hat das Recht zu Schweigen. Wir empfiehlen unseren Mandanten, von diesem Schweigerecht Gebrauch zu machen.

Bei der Verteidigung im Bußgeldverfahren berücksichtigen wir die aktuelle Rechtsprechung der Gerichte und die aktuellen technischen Erkenntnisse zu den einzelnen Messverfahren (z.B. PoliScan, TraffiStar, Einseitensensor ESO, LeivTec, Riegl, Laveg, ProVida, Gatso u.a.). Jeder Fall wird sorgfältig auf etwaige Messfehler hin überprüft. Wenn ein Messfehler vorliegen könnte, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt ggf. Beweisanträge die darauf abzielen, den Messfehler nachzuweisen. Wenn ein Messfehler nachgewiesen wird, kann das Bußgeldverfahren eingestellt werden, dann gibt es keine Geldbuße, keine Punkte und kein Fahrverbot.