Fahren ohne Versicherung (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz)
Verteidigung gegen den Vorwurf "Fahren ohne Versicherung" nach (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz)
Bei der Verteidigung gegen den Vorwurf Fahren ohne Versicherung versuchen die Rechtsanwälte von strafzettel.de, die Bestrafung des Mandanten möglichst zu verhindern.
Durch eine sachkundige Verteidigertätigkeit setzen sich die Rechtsanwälte von strafzettel.de dafür ein, einen Freispruch, die Einstellung des Strafverfahrens oder eine möglichst milde Bestrafung zu erreichen.
Wir achten besonders darauf, die Entziehung der Fahrerlaubnis möglichst zu verhindern oder die Entziehungsdauer auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Abrechnung erfolgt gegenüber der Rechtsschutzversicherung, wenn die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung vorliegt.
Um die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung kümmern wir uns für Sie. Hierfür müssen Sie uns lediglich die Angaben zur Rechtsschutzversicherung mitteilen. Ob die Rechtsschutzversicherung im konkreten Fall eine Leistung erbringen muss, hängt vom Einzelfall ab.